.
.
Meditation und Dharma
Stand: 2010-01-14


.
.
Buddhistische Geschichten
letzte Änderung: 2008-04-02
Buddhismus heute
letzte Änderung: 2008-05-04
Meditation am Obermarkt in Gelnhausen
letzte Änderung: diese Woche
Engagierter Buddhismus - Rote Reihe
Meditation Engagierter Buddhismus - Blaue Reihe
was donnerstags bisher geschah: 
Offene Meditationsabende in Gelnhausen
Buddhistische Bücher
letzte Änderung: 2009-11-23
was nächsten Donnerstag geboten wird:
unser Wunschprogramm
Bilder
letzte Änderung: 2009-08-31
Dharma Ch´an-Lyrik
.
Das Blatt (ficus religiosa) im Hintergrund dieser Seite stammt vom Bodhi-Baum aus Anuraddhapura in Sri Lanka. Dieser ist ein direkter Abkömmling des Baumes, unter dem der Buddha seine Erleuchtung hatte.
.
Spenden
Die Koordination e.V. ist für ihre Arbeit auf Spenden angewiesen. Wenn Ihnen unsere Seiten gefallen haben oder Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, so erbitten wir Ihre Spende auf das Konto 11077641 der Koordination e.V. bei der Sparkasse Hanau (BLZ 506 500 23). Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden unter 50 EUR benötigt das Finanzamt nur den Überweisungsbeleg und einen Ausdruck dieser Seite, bei Spenden ab 50 EUR erhalten Sie von uns im folgenden Januar automatisch eine Spendenbescheinigung - vergessen Sie in diesem Fall bei der Überweisung bitte nicht, Ihre Adresse anzugeben.
.
Wir sind wegen Förderung des Umweltschutzes (spirituelle Ökologie) als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hanau, Steuernummer 250 52955, vom 27. Oktober 2005 für die Jahre, 2002, 2003 und 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Vereinszweckes verwendet wird.
.
Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen Steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Begünstigung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994—BStBl I S. 884).


Zur Heimatseite

Buddhawege - Grundlegende Informationen über den Buddha, seine Lehre und die Gemeinschaft der Praktizierenden
Zum Pali-Kanon
Zu den Freunden des Westlichen Buddhistischen Ordens
Zur Deutschen Buddhistischen Union
Zum Internationalen Netzwerk engagierter Buddhisten