Kurzer Überblick über die Schuldrechtsreform

Das Gesetz ist seit dem 01.01.2002 in Kraft getreten. Es setzt EU-Richtlinien um.



Die wichtigsten Veränderungen der Rechtslage
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

1. Verjährungsrecht

Regelverjährung von 3 Jahren. Beginn mit Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen.

2. Leistungsstörungsrecht

Aufnahme von bereits bisher geltendem Richterrecht in das Gesetz:   Vertragserfüllung geht Schadensersatz vor. Gläubiger muss dem Schuldner zunächst eine Frist zur nachträglichen Erbringung der geschuldeten Leistung setzen.

               Bisher:                Jetzt:

      3. Kaufrecht 

Käufer hat ausdrücklich Anspruch auf Lieferung mangelfreier Sache Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Mängeln von bisher 6 Monaten auf 2 Jahre (also nicht drei Jahre wie die Regelverjährung)

      4. Werkvertragsrecht

      5. Integrierung der "Verbraucherschutzgesetze" in das BGB